Die beliebte Fahrt der Faltbootwanderer Bremen e.V. in die Nordheide findet in 2024 vom 24. bis 31. August statt.
Bitte bis spätestens 14. August 2024 anmelden. Begrenzte Teilnehmerzahl!
FALTBOOT-WANDERER-BREMEN e.V.
Heidefahrt 2024
vom 24. bis 31. August 2024
Standort:
Campingplatz am Waldbad, Hans-Rasch-Weg in 29574 Ebstorf, Telefon: 05822 3251, Mobil: 0151 41 43 88 64 oder Fax: 05822 946075. Ansprechpartnerin ist Frau Sabine Witte.
Auf der Homepage www.campingplatz-ebstorf.de finden sich alle notwendigen und nützlichen Informationen über den Platz (Preise, Öffnungszeiten, Leistungen etc.).
Es ist für 15 Teilnehmer auf dem Campingplatz eine gemeinsame Fläche für die Faltboot-Wanderer-Bremen vorreserviert.
Der Platz kann nach Abstimmung mit der Campingplatzverwaltung evtl. auch einige Tage eher oder etwas länger belegt werden; entsprechende Wünsche bitte frühzeitig vorher oder spätestens bei der Meldung mitteilen.
Die Anmeldung beim Eintreffen am Campingplatz und die Bezahlung bei Abreise sind jeweils selbst zu veranlassen.
Anreise:
Samstag, der 24.08.2024, ist der Anreisetag, wenn nicht schon früher angereist wird. Wir werden uns bei einem gemeinsamen Kaffeetrinken ab ca. 15.30 Uhr kennen lernen und organisatorische Dinge regeln. An dem Tag wird noch nicht gepaddelt.
Zum Paddeln:
Wir wollen so viele Abschnitte wie möglich auf Gerdau, Ilmenau, Luhe zu fahren. Die Gewässerbeschreibungen mit Hinweisen zu den Befahrensregelungen finden sich in dem DKV-Gewässerführer Nordwestdeutschland (DKV-Wirtschafts- und Verlags GmbH, 12. Auflage) sowie in den Flusskarten der Tourenatlanten Wasserwandern Nr. 1 und Nr. 2, erschienen im Jübermann Verlag ( www.juebermann.de ).
Vorausgesetzt werden durchschnittliche Paddelfertigkeiten. Es handelt sich bei normalem Wasserstand um ruhige Fließgewässer mit wenigen Umtragestellen. Die Streckenlängen betragen zwischen 11 und 24 km. Etwas Kondition und Technik ist dennoch gefordert, weil es sich manchmal um windungsreiche Kleinflüsse handelt. Wir lassen es eher ruhig angehen und sorgen dafür, dass alle gut mitkommen. Wir machen auch Pausen.
Die Fahrt gilt als Gemeinschaftsfahrt; eigener Stempel für das Fahrtenbuch.
Natur- und Umweltschutz:
Dass wir mit den Gewässern schonend umgehen, ist eine Selbstverständlichkeit. Wir bilden Fahrgemeinschaften und bemühen uns, den Autoverkehr so gering wie möglich zu halten. Wir werden uns bei Bedarf in Kleingruppen aufteilen.
Die Befahrbarkeit der Gewässer ist wasserstandsabhängig. Es ist deshalb nicht generell gewährleistet, dass wir alle Abschnitte tatsächlich befahren können. Die Wasserstände der Gewässer in der Nordheide waren in den letzten Sommern aber stets ausreichend. Es kann Verkrautungen sowie Baum- und Strauchhindernisse geben.
Material und Ausrüstung:
Kürzere Einer sind von Vorteil. Wendige längere Einer, Zweier und kleinere Kanadier gehen bei ordentlicher Fahrtechnik aber auch gut. Für Faltboote sind die Gewässer bedingt geeignet. Schwimmwesten gehören zur persönlichen Ausrüstung, ebenso wie Paddeljacke, dichte Spritzdecke, evtl. Ersatzzeug und trittfestes Schuhwerk sowie ein Ersatzpaddel pro Gruppe. Kälteschutz (Neoprenanzug o.ä.) ist entsprechend der Jahreszeit eher nicht erforderlich; kann aber witterungsabhängig manchmal auch nicht schaden.
Das Begleitprogramm:
Wir machen einen halben Ruhetag, wahrscheinlich am Mittwoch, und werden versuchen, ein zusätzliches touristisches Begleitprogramm aufzulegen. Das können Besichtigungen größerer (Kloster Ebstorf!) und kleinerer (Heideblüte!) Attraktionen in der Umgebung sein, Fahrradtouren und Ähnliches.
Wir haben bei Bedarf Beamer und Leinwand dabei; wer möchte, kann Bilder oder Filme zum gemeinsamen Anschauen auf DVD oder Stick mitbringen. Auch Musikinstrumente sind gerne willkommen.
Ein größerer Gemeinschaftsgrill ist vorhanden.
„Das Kleingedruckte“:
Die Verantwortung für sich und das Material sowie alle Kosten tragen die Teilnehmer jeweils selbst. Die Fahrtenleiter sind Beauftragte des Vereins Faltboot-Wanderer Bremen e.V.. Sie sind bei besonderen Gründen zum Ausschluss von Teilnehmern an der Fahrt berechtigt.
Die Teilnahme an der Heidefahrt erfolgt auf eigene Gefahr.
Jede Haftung des Vereins und seiner Hilfspersonen (Fahrtenleiter, auch nach Gruppenaufteilungen) für Personen- und Sachschäden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Eine gesonderte Versicherung für die Teilnehmer und diese Veranstaltung ist nicht abgeschlossen. Es wird deshalb besonders dazu geraten, am Wandererfahrerwettbewerb des Deutschen Kanu-Verbandes teilzunehmen und das persönliche Fahrtenbuch als Nachweis für die Teilnahme daran zu führen. Und zwar deshalb, um „im Falles eines Falles“ die Ansprüche aus der Sportversicherung des jeweils für den Sitz des eigenen Kanuvereins zuständigen Landessportbundes zu sichern.
Bremen, den 15.9.2023
Faltboot-Wanderer-Bremen e.V.
Yorckstr. 103
28201 Bremen