Liebe Mitglieder,
die Pandemieregelungen sind bundesweit bis zum 18. April 2021 verlängert und teilweise wieder verschärft worden.
Es gilt für uns Kanusportler im Land Bremen als Ausgangslage weiterhin zunächst noch das, was in den Corona-Updates vom 11.01., 24.01.2021 geschrieben worden war.
Die mit dem Update vom 06.3.2021 beschriebenen Lockerungen für den Sport sind, wie befürchtet, in der Stadtgemeinde Bremen und in der Stadtgemeinde Bremerhaven weitgehend zurückgenommen worden.
Grund dafür sind die deutlich zu hohen Inzidenzwerte im Land Bremen.
Ab Montag, den 29. März 2021 bis einschließlich Sonntag, den 18. April 2021 gilt für uns KanusportlerInnen Folgendes:
In der Stadtgemeinde Bremen ist die Ausübung von Sport für Erwachsene generell wieder nur als Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.
Zulässig bleibt in Bremen das Gruppenangebot für Kinder bis zu 14 Jahren mit bis zu 20 Teilnehmern und zwei Trainingspersonen.
Das ergibt sich aus der Allgemeinverfügung der Stadt Bremen vom 27.03.2021 (Allgemeinverfügung zur Überschreitung des Inzidenzwertes von 100).
In der Stadtgemeinde Bremerhaven ist seit dem 25.03.2021 bis zum 18.04.2021 das Sporttreiben ebenfalls wieder nur als Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.
Darüber hinaus ist dort aber auch kein Gruppensport mit Kindern bis zu 14 Jahren möglich:
Für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg gelten für den Sport im Grundsatz die gleichen Regeln wie in Bremen, wobei Gruppensport mit Kindern bis zu 14 Jahren mit bis zu 10 Personen zulässig ist.
Im Land Niedersachsen ist die sportliche Betätigung mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts sowie mit Kindergruppen bis zu 20 Personen zulässig.
In den Hochinzidenzgebieten (bei Inzidenzen über 200) können die örtlich zuständigen Behörden weitergehende Regelungen treffen. Deshalb bitte jeweils vor der Anreise die Lage vor Ort prüfen und ggfls. Erkundigungen bei den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden einholen.
Hinzuweisen ist noch darauf, dass in allen Bundesländern bei Fahrgemeinschaften die MitfahrerInnen eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen, soweit die Insassen nicht einem Hausstand angehören. Wobei in Bremen Paare als Angehörige eines Hausstands behandelt werden, auch wenn sie nicht zusammen leben.
Für den Rehabilitationssport und für Kaderathleten und –athletinnen, sowie den Bereich des Spitzensports gibt es keine Änderungen.
Für unser Vereinssportprogramm haben diese Regelungen erst einmal folgende Auswirkungen:
Nachdem bereits die Fahrt an die Ardeche nicht stattfinden kann, können wir leider auch die Karfreitagstour am 02.04. und das Anpaddeln am 11.04.2021 nicht als Vereinsfahrt durchführen. Die 36. Sietländer Frühlingsfahrt (17./18.04.2021) kann in Niedersachsen ebenfalls nicht stattfinden und ist dort abgesagt.
Wir bitten um genaue Beachtung aller Bestimmungen, in unser aller Interesse.
Wenn dazu Fragen sind, könnt Ihr Euch gerne an den Vorstand wenden.
Bei Änderungen in den Corona-Bestimmungen, die sich auf unseren Sport auswirken können, werden wir Euch wieder zeitnah informieren.
Herzliche Grüße, und bleibt gesund!
Euer Reinhard
von den Faltbootwanderern
Bremen, den 29.03.2021