Liebe Mitglieder,

 

die Pandemieregelungen sind bundesweit bis zum 28. März 2021 verlängert worden. Und zwar für Bremen mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der 24. Coronaverordnung vom 05.03.2021 (Nr.31/2021 GBL. d. Freien Hansestadt Bremen S. 275 ff.).

 

Es gilt also für uns Kanusportler im Land Bremen als Ausgangslage zunächst weiterhin das, was in den Corona-Updates vom 11.01. und 24.01.2021 geschrieben worden war.

 

Aber es gibt im Land Bremen erste Lockerungen für den Outdoorsport, also auch und gerade für uns Kanusportler:

 

Ab Montag, den 08. März 2021 ist die Ausübung von Sport im Freien mit (höchstens) fünf Personen aus (höchstens) zwei verschiedenen Hausständen oder

 

mit Gruppen von bis zu 20 Kindern mit einem Alter bis zu 14 Jahren und mit höchstens zwei Trainerinnen und Trainern erlaubt.

 

Das gilt für alle Freiwasseraktivitäten und auf dem Freigelände der Vereine.

 

Die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.

 

Das gilt z.B. für das Krafttraining, Gymnastik etc. in Bootshäusern.

 

Soweit, und nur soweit, diese Sportausübung zulässig ist, sind öffentliche und private Sportanlagen, also auch Bootshäuser und Vereinsgelände, geöffnet.

 

Ansonsten sind sie weiterhin geschlossen, und zwar jetzt bis zum 28. März 2021. Wer sie für außerhalb der erlaubten Sportausübung liegende Zwecke für den Publikumsverkehr öffnet, verhält sich ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld. Gesellige Treffen am oder im Bootshaus etc. sind deshalb weiterhin leider nicht möglich.

 

Zusammenkünfte und Menschenansammlungen außerhalb der eigenen Wohnung (und außerhalb von Sportstätten, s. vorstehend) sind im Land Bremen ab dem 08.03.2021 (nur) zulässig mit Personen aus höchstens zwei Hausständen und höchstens bis zu fünf Personen, wobei aber Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren oder notwendige Pflege- und Begleitpersonen nicht mitgerechnet werden.

 

Das Vorstehende gilt aber alles nur für den Fall, dass in der Stadtgemeinde Bremen und in der Stadtgemeinde Bremerhaven jeweils der Inzidenzwert von 100 nicht überschritten wird.

 

Wird er in einer der Stadtgemeinden überschritten, soll diese durch örtliche Allgemeinverfügung u.a. die Lockerungen für den Sport und die Zusammenkünfte von Personen wieder aufheben. Sodass dann wieder genau das gilt, was in den Corona-Updates vom 11.01. und 24.01.2021 geschrieben worden war.

 

Wir wissen z.B. aus der Presse, dass die Inzidenzlage in der Stadtgemeinde Bremerhaven derzeit an dieser kritischen Grenze ist. Auch für die Stadtgemeinde Bremen kann sich vor dem Hintergrund der Mutationen des Virus die Lage kurzfristig wieder verschlechtern.

 

Bei manifesten Überschreitungen des Grenzwertes muss damit gerechnet werden, dass die Stadtgemeinden die Lockerungen auch für den Sport wieder zurücknehmen.

 

Deshalb muss das Inzidenzgeschehen in beiden Stadtgemeinden beobachtet werden, einschließlich etwaiger Veröffentlichungen von Allgemeinverfügungen in den Tageszeitungen und im Internet.

 

Das Leben mit Corona ist also einmal mehr auch für uns Kanusportler nicht eben einfacher geworden.

 

Umso wichtiger ist es, dass wir weiterhin äußerste Vorsicht beim Sporttreiben und im privaten Bereich walten lassen, die Bestimmungen strikt beachten und selbst keinen Anlass zur Pandemieverbreitung geben.

 

Bei Änderungen in den Corona-Bestimmungen, die sich auf unseren Sport auswirken können, werden wir Euch wieder zeitnah informieren.

 

Leider ist es heute noch nicht gelungen, die Lage in Niedersachsen und Hamburg zu beleuchten, wo ja auch Mitglieder unseres Vereins wohnen und paddeln. Wir hoffen, dass es auch dort Lockerungen gibt. Die aktuellen Verordnungswerke dieser Länder liegen aber noch nicht vor, bzw. sind noch nicht abschließend auswertbar. Das wird sobald wie möglich nachgeholt.

 

 

 

Herzliche Grüße, und bleibt gesund!  

 

Euer

 

Reinhard von den Faltbootwanderern                                                                                                                                                      Bremen, den 06.03.2021